IN-Berlin Logo
Bei uns gibt's das ganze Internet... und mehr!
IN-Berlin Stamp

Kommentierte Geschäftsordnung

Kommentare sind besonders gekennzeichnet
  1. Vorbemerkung

      Analog zur Satzung des IN-Berlin e.V. wird auch hier bei Personenbezeichnungen das generische Femininum verwendet, das sowohl Frauen als auch Männer bezeichnet.

  2. Vorstandssitzungen

      Folgendes bezieht sich auf Paragraph 17: Beschlußfassung des Vorstandes
    1. Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt. Jedes Vorstandsmitglied ist gehalten, mindestens einmal im Quartal auf der Vorstandssitzung zu erscheinen oder anderenfalls sein Fehlen vorab begründet zu entschuldigen.

      Der 3-Monats-Rhythmus ist als Mindestmaß zu verstehen: Seit Anfang des Jahres ['95 ­ d.s.] treffen wir uns mindestens 1 Mal im Monat. Die Bemerkung, daß Vorständler zu erscheinen haben, wurde noch einmal festgehalten wg. der unglücklichen Erfahrungen mit Heinz, der nur anfangs ein paar Mal anwesend war und dann nie wieder zu einem Treffen erschienen ist.

    2. Sofern es die Räumlichkeiten erlauben, können den Sitzungen weitere Vereinsmitglieder oder Gäste - zum Beispiel Teilnehmende der Domain in-berlin.de - beiwohnen. Dies geschieht jeweils auf Einladung des Vorstandes oder auf Antrag an den Vorstand (in mündlicher oder schriftlicher Form, vorzugsweise durch eine e-Mail an vorstand@in-berlin.de). Der Vorstand wird sich bemühen, regelmäßig entsprechend große Räumlichkeiten für die Vorstandssitzungen zu wählen.

      Momentan erscheinen Vorstand, DB-Admin und 2-3 Aktive, also mind. 11 Leute zu jedem Treffen. Generell wünschen uns immer die Unterstützung von weiteren IN-BerlinerInnen, jedoch möchten wir uns nicht immer in Kneipen treffen, und nur wenige von uns verfügen über wohnliche Fabriketagen.

    3. Ein Vorstandsbeschluß kann grundsätzlich auch auf schriftlichem oder elektronischem Wege gefaßt werden. Es sollte allen eine der zeitversetzten Kommunikation angemessene Frist zur Antragsformulierung und Abstimmung eingeräumt werden. Der Beschluß muß - wie alle anderen Beschlüsse auch - von mindestens vier Vorstandsmitgliedern getragen werden. Hat sich ein Vorstandsmitglied nicht an dieser Form der Abstimmung beteiligt, kann es auf der folgenden Vorstandsitzung ein Veto gegen den so zustande gekommenen Beschluß einlegen.

      Bezieht sich auf Paragraph 17 der Satzung:
      [..] Ein Vorstandsbeschluß kann auf schriftlichem oder elektronischem Wege gefaßt werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.


  3. Finanzen

    1. Verfügungsgewalt über die Vereinskonten haben die Schatzmeisterin, die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende.
    2. Die in Paragraph 14 der Satzung genannte Mindestsumme beträgt 1000 EUR.
    3. Sollte in Ausnahmesituationen, die schnelles Handeln erzwingen, die Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende nicht erreichbar sein, dann kann jedes Vorstandsmitglied allein über eine Summe von 250 EUR verfügen. Die Ausgabe ist auf der nächsten Vorstandsitzung zu rechtfertigen.
  4. Inkrafttreten der Geschäftsordnung

      Die Geschäftsordnung tritt vorläufig in Kraft, sobald sie vom Vorstand beschlossen wurde. Sie bedarf der Bestätigung durch die erste Mitgliederversammlung, die auf ihr Inkrafttreten folgt.

      nochmal: es gilt Paragraph 14 der Satzung.

Beschlossen durch den Vorstand am 06.11.95

Geändert durch den Vorstand am 17.01.2002 (Euro-Anpassung)